Nachteilsausgleich bei ADHS und Autismus

Wie ein Nachteilsausgleich funktioniert, welche Maßnahmen infrage kommen und wer über die Umsetzung entscheidet.

Dr. Frank Jürgensen

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Ärztlicher Leiter von NeuroBalance

Worum es beim Nachteilsausgleich geht

Ein Nachteilsausgleich soll Menschen mit ADHS oder Autismus ermöglichen, ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit unter angemessenen Bedingungen zu zeigen.

Die fachlichen Anforderungen werden dadurch nicht herabgesetzt. Ausgeglichen werden Nachteile, die durch funktionelle Beeinträchtigungen entstehen.

Wann kann ein Nachteilsausgleich sinnvoll sein?

ADHS und Autismus können sich in Studium, Ausbildung, Prüfungen oder im beruflichen Alltag unterschiedlich auswirken.

Entscheidend ist daher nicht allein die Diagnose, sondern auch, welche funktionellen Beeinträchtigungen sich daraus ergeben.

  • Bei ADHS

    Schwierigkeiten mit der Aufmerksamkeitssteuerung, erhöhte Ablenkbarkeit, Einschränkungen der Selbstorganisation oder reduzierte Belastbarkeit unter Zeitdruck – dadurch längere Bearbeitungszeiten oder erhöhte Fehleranfälligkeit.

  • Bei Autismus

    Erhöhte sensorische Reizempfindlichkeit, Schwierigkeiten mit wenig vorhersehbaren Abläufen oder besondere Belastungen in sozialen und kommunikativen Situationen.

Was kann ein Nachteilsausgleich umfassen?

Je nach Diagnose und Anforderungssituation kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage: verlängerte Bearbeitungszeiten, zusätzliche oder flexible Pausen, eine reizreduzierte Prüfungsumgebung oder klar strukturierte Aufgaben und Abläufe.

Ein Nachteilsausgleich bedeutet dabei keine Bevorzugung. Die eigentlichen Leistungsanforderungen bleiben bestehen. Ziel ist es, diagnosebedingte Nachteile auszugleichen und vergleichbare Bedingungen für die Leistungserbringung zu schaffen.

Nachteilsausgleich im Rahmen unserer Diagnostik

Bei einer bestätigten ADHS- oder Autismusdiagnose kann im Rahmen unserer Diagnostik eine fachärztliche Bescheinigung mit Empfehlungen zum Nachteilsausgleich ausgestellt werden.

Darin werden typische, für das jeweilige Störungsbild relevante funktionelle Beeinträchtigungen beschrieben und mögliche Maßnahmen zum Ausgleich empfohlen. Die Bescheinigung kann bei der zuständigen Institution vorgelegt werden.

Welche Maßnahmen anerkannt und in welcher Form sie umgesetzt werden, entscheidet die jeweilige Institution – beispielsweise eine Hochschule, Schule, Prüfungsstelle oder Behörde.

Wichtig zu wissen

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